AGB - zur Ausführung der Dienstleistungen als Telekombroker
1. Intercom Mobile Solutions - Ihr Telekombroker
Die Intercom Mobile Solutions - nachfolgend IMS genannt ist ein ungebundenes Dienstleistungsunternehmen in der
Telekommunikationsbranche für alle Telekomzweige. IMS sowie deren Berater verfügen über dass notwendige Fachwissen zur Ausübung der Brokerdienstleistungen.
2. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt IMS im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels Mandatsvereinbarung mit der laufenden Betreuung seiner Telekomdienstleistungen. Die
hiernach aufgeführten Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Mandatsvereinbarung, welche nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt
werden kann.
3. Dienstleistungen als Telekombroker
IMS wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Providern zu verhandeln, Angebote einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Aufträge zu platzieren und zu betreuen. IMS berät und betreut den
Kunden in allen Telekombelangen, die Bestandteil der Vereinbarung sind, mit Ausnahme der Ergänzungen von anderen Dienstleistungen die nicht in Zusammenhang mit der Mandatsvereinbarung stehen.
Die Auskünfte der Kundenbetreuer und Fachspezialisten von IMS beruhen auf langjähriger Erfahrung in der Telecombranche.
4. Kosten
Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 wird IMS diese, mit einer Jahrespauschale im Voraus dem Kunden in Rechnung stellen. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den
Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren.
Für Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden sollen, wird IMS mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren oder gemäss Publikation auf unserer Internetseite.
Alle unsere Dienstleistungen sind exkl. MwSt., Fahrkosten oder sonstigen Spesen.
5. Zusammenarbeit mit Telekomgesellschaften
In speziellen Fällen wird die IMS über eine Zusammenarbeitsvereinbarungen mit lizenzierten Providern entscheiden und diese nach Absprache mit dem Kunden vornehmen. Die IMS möchte aber von Ihrer
Philosophie nicht abweichen und als neutraler und unabhängiger Broker auf dem Markt positioniert sein.
IMS verwaltet und betreut das gesamte Portefeuille des Kunden im gegenseitigen Einvernehmen. IMS erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer teilweisen Arbeitsentlastung für die
Provider führen was in Verhandlungen und Abklärungen diskutiert wird und für eine Ermässigung der Kosten des Kunden führen kann.
6. Kundenbetreuung
Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden werden für die Betreuung seines Portefeuilles - je nach Umfang der Mandatsvereinbarung - die Kundenbetreuer ernannt, welcher diesem als direkte
Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und dessen Kundenbetreuung übernehmen.
7. Kündigung
Der Mandatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist auf ende eines Jahres, 3 Monate im Voraus kündbar.
8. Zahlungen
Die Jahrespauschale wir im Voraus verrechnet. Das Mandatsjahr läuft immer vom von Jan. bis Dez. eines Jahres. Wird im laufenden Jahr ein Mandat neu abgeschlossen werden nur die noch laufende Monate verrechnet. Sonstige Honorare werden je nach Vereinbarungen in Zahlung gestellt.
9. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit
IMS leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten und Dokumente gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung
der Daten und Dokumente durch IMS mittels von Providern angebotenen Internet-Applikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung des Portefeuilles dienen. Sämtliche im Rahmen der
Vertragsführung erlangten Daten und Dokumente des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Mandatsvereinbarung
bearbeitet. Träger dieser Daten und Dokumente werden bei IMS unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden von IMS zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt
über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Davon ausgenommen ist eine Weiterleitung der Daten und Dokumente an den Providern zwecks Ausschreibung bzw.
Erneuerung der Verträge.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Mandatsvereinbarung untersteht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts schweizerischem materiellem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz des Kunden in der Schweiz zum
Zeitpunkt der Klageerhebung.